2024: Erhöhung und Ausweitung der Beherbergungssteuer

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Walter
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2024: Erhöhung und Ausweitung der Beherbergungssteuer

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Der Entwurf des Finanzgesetzes 2024 (PLF 2024) sieht eine Erhöhung der Beherbergungssteuer und deren Ausweitung vor.
Damit betrifft es nun neben Hotels auch alle auf Beherbergung spezialisierten touristischen Einrichtungen sowie alle zur
Vermietung vorgesehenen Räumlichkeiten.



Diese Steuer für Touristen, deren Aufenthalt fünfzehn Tage nicht überschreitet (anstatt wie bisher sieben Tage mit Ausnahme für Kinder),
erhöht sich um:

ein bis vier Dinar pro Nacht in Zwei-Sterne-Hotels und auf Unterkunft spezialisierten Touristeneinrichtungen
zwei bis acht Dinar pro Nacht für Drei-Sterne-Hotels
von drei bis zwölf Dinar pro Nacht für Vier- und Fünf-Sterne-Hotels
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