Haushaltshilfen nur noch mit Arbeitsvertrag
Haushaltshilfen nur noch mit Arbeitsvertrag
In Tunesien dürfen zukünftig Haushaltshilfen nur noch mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt werden, der auch Schutzbestimmungen enthält, wie die Einhaltung von Ruhezeiten, Mindestlohn und andere Arbeiterrechte, z.B. Verbot der Kinderarbeit, Recht auf Schwangerschaftsurlaub, etc. Vermittler von Haushaltshilfen machen sich strafbar.