Erbschein
Re: Erbschein
Ein tunesischer Staatsbürger ist gestorben und ein anderer tunesischer Staatsbürger in Tunesien will eine Bescheinigung, daß ihm ein Erbe zusteht?
Re: Erbschein
Die Verstorbene war meine Mutter, sie war Deutsche (Witwe), aber mit tunesischer Staatsangehörigkeit durch Heirat. Ich bin Deutscher, ihr Sohn, habe noch einen Bruder, ebenfalls Deutscher. Meine Mutter lebte seit 1969 in Tunesien und hatte den moslemischen Glauben angenommen. Nur mein Bruder und ich sind Erben.
Re: Erbschein
Das ist schon eine ungewöhnliche Konstellation, unwahrscheinlich, daß es da unter den Forumslesern Erfahrungen gibt und auch ich kann hier nur wenige Informationen beitragen, die aber womöglich bereits veraltet sind.
Ich empfehle es daher dringend, ein tunesisches Konsulat in Deutschland oder, wenn die Sprachkenntnisse es zulassen, telefonisch die Municipalite des Sterbeortes zu kontaktieren und dort die weitere Vorgehensweise zu erfragen.
Der tunesische Erbschein heißt "Certificat d'hérédité" und wird vom Richter des Amtsgerichtes des Sterbeortes in Tunesien ausgestellt. Ist die Person dagegen im Ausland verstorben, so ist ein Richter in der Hauptstadt Tunis zuständig. Die Ausstellung erfordert die persönliche Anwesenheit mindestens eines Erben und zweier Zeugen, die die verstorbene Person kannten. Zur Ausstellung wird sowohl der Totenschein benötigt, dieser wird von der Municipalite des Sterbeortes ausgestellt, als auch die Geburtsurkunden der Erben, sowie Dokumente über Erbgegenstände (z.B. Registrierurkunden für Grundstücke etc.).
Ich empfehle es daher dringend, ein tunesisches Konsulat in Deutschland oder, wenn die Sprachkenntnisse es zulassen, telefonisch die Municipalite des Sterbeortes zu kontaktieren und dort die weitere Vorgehensweise zu erfragen.
Der tunesische Erbschein heißt "Certificat d'hérédité" und wird vom Richter des Amtsgerichtes des Sterbeortes in Tunesien ausgestellt. Ist die Person dagegen im Ausland verstorben, so ist ein Richter in der Hauptstadt Tunis zuständig. Die Ausstellung erfordert die persönliche Anwesenheit mindestens eines Erben und zweier Zeugen, die die verstorbene Person kannten. Zur Ausstellung wird sowohl der Totenschein benötigt, dieser wird von der Municipalite des Sterbeortes ausgestellt, als auch die Geburtsurkunden der Erben, sowie Dokumente über Erbgegenstände (z.B. Registrierurkunden für Grundstücke etc.).
Re: Erbschein
In welchem Landesteil soll das Erbe beantragt werden?
Der Anwalt hat seine Kanzlei in Tunis und spricht sehr gut deutsch und ist gut vernetzt. Viel Erfolg.
Zulassung als Rechtsbeistand für tunesisches Recht in Deutschland.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Tunesien.
http://www.ben-amor.com/schwerpunktbereiche/
Der Anwalt hat seine Kanzlei in Tunis und spricht sehr gut deutsch und ist gut vernetzt. Viel Erfolg.
Zulassung als Rechtsbeistand für tunesisches Recht in Deutschland.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Tunesien.
http://www.ben-amor.com/schwerpunktbereiche/
Re: Erbschein
Hier ist die unverbindliche Anwaltsliste der Deutschen Botschaft in Tunesien zu finden (Stand 2019):
https://tunis.diplo.de/blob/2147142/e4a ... e-data.pdf
https://tunis.diplo.de/blob/2147142/e4a ... e-data.pdf
Re: Erbschein
Vielen, vielen Dank an Rolf und Walter für die ausführlichen Informationen. Auch ich spiele mit dem Gedanken einen Rechtsanwalt zu nehmen, obwohl man ja kein Geld ausführen darf, aber mein Bruder ist vor Ort und ich muss mich vergewissern, das er auch in meinem Sinne handelt, was er in der Vergangenheit wahrlich nicht gemacht hat, sonst würde ich ihn agieren lassen.
Also muss ich jetzt ergründen was mich das etwa kostet und auch den Anwalt befragen.
Also muss ich jetzt ergründen was mich das etwa kostet und auch den Anwalt befragen.
Re: Erbschein
Falls Du etwas unternehmen willst, solltest Du jedenfalls nicht zu lange warten, denn in Tunesien tendieren Dinge oft dazu, schnell vollendete Tatsachen zu werden... 
