Auf der Website des deutschen Auswärtigen Amtes (Link siehe oben) ist, mit Stand 7.7.2021, nun diese Notiz zu finden:
"Vollständig Geimpfte und Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt positiv getestet wurden und genesen sind, unterliegen nicht der Quarantänepflicht."
Tunesien gilt übrigens (und seit dem 25.04.2021) weiterhin als "Hochinzidenzgebiet". Eine aktuelle Länderliste ist hier zu fnden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html