Die tunesische Fluggesellschaft TunisAir hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie die in den letzten Tagen vorgekommenen Weigerungen, bestimmte Fluggäste nach Deutschland und Frankreich zu befördern, rechtfertigt. Darin erklärt sie, daß die Verweigerung mit den Einreise-Regeln "bestimmter" europäischer Länder in Einklang stehe.
Leider ist mir nicht bekannt, aus welchen Gründen genau die Beförderung verweigert wurde - für Deutsche, die nach Deutschland reisen, gibt es jedoch nur genau eine Möglichkeit, bei der diese Verweigerung gerechtfertigt ist: Wenn ein Reisender keine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt hat - denn die Beförderer sind verpflichtet, eine solche Anmeldung zu überprüfen - zur Vermeidung von Diskussionen sollte man daher den entsprechenden Bestätigungs-Nachweis, eine PDF-Datei (siehe unten), ausdrucken und bei sich tragen.
Für die digitale Einreiseanmeldung gilt nämlich:
Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen (...) die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de erhalten Sie ein PDF als Bestätigung.
Genauere Informationen finden Sie hier auf der Website des deutschen Gesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... q-dea.html