Die tunesische Hotelvereinigung FTH erklärte am Wochenende in einer Pressemeldung, daß es in diesem Jahr in Tunesien wohl keine Touristensaison geben werde.
Die von der tunesischen Regierung eingeführten Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus habe einen definitiven und abwehrenden Effekt auf das Touristenziel Tunesien, speziell im Vergleich mit Wettbewerbern (anderen Ländern).
Es habe mittlerweile massive Widerrufe für Buchungen gegeben, die auch eine Annulierung von Flügen zur Folge haben.
Unter diesen Voraussetzungen werde ein großer Teil der Hotels in Tunesien geschlossen bleiben. Und auch wenn die Vereinigung in Betracht ziehe, daß die Einschränkungen getroffen werden müssen, fordere sie von der Regierung, entweder die Regeln für Touristen zügig zu verbessern - oder aber die Grenzen Tunesiens für Touristen wieder zu schließen, denn halbgare Maßnahmen werden Tunesien in diesem Jahr nicht zu einem Reiseziel machen.
Hotelvereinigung: 2020 keine Touristensaison in Tunesien
Re: Hotelvereinigung: 2020 keine Touristensaison in Tunesien
Absolut nachvollziehbar, wenn man allein die Kosten eines PCR-Tests für Selbstzahler in Betracht zieht (z. B. für eine durchschnittliche Familie bestehend aus vier Personen).
PS: Habe gerade die E-Mail erhalten, dass mein Rückflug aus Tunis storniert ist und ich umgebucht wurde.
Re: Hotelvereinigung: 2020 keine Touristensaison in Tunesien
Solange noch eine "Reisewarnung" für Tunesien besteht, bezahlt keine Auslandskrankenversicherung. Es müsste also erst in einen "Reisehinweis" umgewandelt werden. Das schreckt auch viele Urlauber ab.
Re: Hotelvereinigung: 2020 keine Touristensaison in Tunesien
In der Tat, sunschein, das denken viele Urlauber. Doch das ist so nicht richtig.
Zum einen liegt die Schwelle bei einem "Reiseverbot", nicht bei einer "Reisewarnung", zum anderen kommt es auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag an.
Einige Versicherer lehnen eine Leistung ab, andere nicht. Einige Versicherungen weisen jedoch darauf hin, daß wegen einer Überlastung des jeweiligen Gesundheitssystems und/oder Einreiseveboten u.U. nicht alle Leistungen (z.B.: Rückholung) in Anspruch genommen werden können.
Es gibt auch noch einen Unterschied nach dem Reisezweck (touristisch, beruflich), je nach Vertrag wird bei dem einen, aber nicht bei dem anderen Zweck und umgekehrt geleistet.
Hinzu kommt, daß Deutschland mit Tunesien ein Sozialversicherungsabkommen hat (auch z.B. mit der Türkei oder Bosnien-Herzegovina). Hier besteht insofern für gesetzlich Versicherte sogar ein gesetzlicher Versicherungsschutz (Achtung: spezielle Versicherungsbestätigung der gesetzlichen KK mitnehmen!), wenn auch nur zu den jeweils gültigen ausländischen Preisen und Leistungen - weshalb eine Zusatz-Reiseversicherung empfohlen wird, um eventuell höhere Kosten abzudecken.
Insgesamt also kommt es im Einzelfall auf die abgeschlossene Police, das Urlaubsland und den Reisezweck an, man sollte zur Sicherheit bei der eigene Krankenversicherung rückfragen.
Zum einen liegt die Schwelle bei einem "Reiseverbot", nicht bei einer "Reisewarnung", zum anderen kommt es auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag an.
Einige Versicherer lehnen eine Leistung ab, andere nicht. Einige Versicherungen weisen jedoch darauf hin, daß wegen einer Überlastung des jeweiligen Gesundheitssystems und/oder Einreiseveboten u.U. nicht alle Leistungen (z.B.: Rückholung) in Anspruch genommen werden können.
Es gibt auch noch einen Unterschied nach dem Reisezweck (touristisch, beruflich), je nach Vertrag wird bei dem einen, aber nicht bei dem anderen Zweck und umgekehrt geleistet.
Hinzu kommt, daß Deutschland mit Tunesien ein Sozialversicherungsabkommen hat (auch z.B. mit der Türkei oder Bosnien-Herzegovina). Hier besteht insofern für gesetzlich Versicherte sogar ein gesetzlicher Versicherungsschutz (Achtung: spezielle Versicherungsbestätigung der gesetzlichen KK mitnehmen!), wenn auch nur zu den jeweils gültigen ausländischen Preisen und Leistungen - weshalb eine Zusatz-Reiseversicherung empfohlen wird, um eventuell höhere Kosten abzudecken.
Insgesamt also kommt es im Einzelfall auf die abgeschlossene Police, das Urlaubsland und den Reisezweck an, man sollte zur Sicherheit bei der eigene Krankenversicherung rückfragen.