Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
(überholt durch neue Informationen, siehe weiter unten)
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Ich versuche einmal, den aktuellen Stand zusammenzufassen:
Touristen und Tunesier, die einen Heimaturlaub antreten, werden in drei Gruppen, entsprechend dem Land, aus dem sie einreisen (wohnen?), eingeteilt...
= Gruppe grün (Land mit niedrigem Risiko)
- keine Gesundheitsmaßnahmen erforderlich
= Gruppe orange (Land mit mäßigem Risiko)
- Vorweisen eines ausgefüllten medizinischen Fragebogens (online erhältlich)
- Vorweisen eines PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abflug bzw. 120 Stunden vor Ankunft (Landweg/Fähre) abgenommen wurde und der negativ sein muß
- müssen 14 Tage in Quarantäne, und zwar
-- in ein Hotel oder
-- in ihre Wohnung
Bei Quarantäne in einem Hotel müssen sie die Hotelbusse vom Flughafen aus benutzen; sie dürfen an geführten Touren teilnehmen. Nach 6 Tagen können sie - auf eigene Kosten - einen PCR-Test durchführen lassen, fällt dieser negativ aus, endet die Quarantäne.
= Gruppe rot (Land mit hohem Risiko), in dieser Gruppe können KEINE Touristen sein
- Vorweisen eines PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abflug bzw. 120 Stunden vor Ankunft abgenommen wurde und der negativ sein muß
- 7 Tage Quarantäne in einem Quarantänezentrum auf eigene Kosten, danach kostenloser PCR-Test, fällt der negativ aus, dürfen sie in ihre tunesische Wohnung und müssen dort weitere 7 Tage Selbstisolation halten.
Obwohl noch immer einige Fragen offenbleiben (z.B.: welche Länder gehören zu den einzelnen Farbgruppen, wann ist der Fragebogen online erhältlich, warum dürfen Personen in Quarantäne und ohne Quarantäne sich mischen -bei geführten Touren oder im Hotel-,warum muß man per Hotelbus ins Hotel fahren, kann sich aber mit anderen Verkehrsmitteln in die eigene Wohnung begeben), sollte dies zumindest in groben Zügen schon einmal eine Planung eines Urlaubes grundsätzlich ermöglichen.
Was Touristen (und tunesische Heimaturlauber) aus Deutschland betrifft, so ist zudem zu beachten, daß derzeit jeder Rückkehrer aus Tunesien in wahrscheinlich allen Bundesländern nach Landesregeln eine 14tägige Quarantäne einhalten muß.
Touristen und Tunesier, die einen Heimaturlaub antreten, werden in drei Gruppen, entsprechend dem Land, aus dem sie einreisen (wohnen?), eingeteilt...
= Gruppe grün (Land mit niedrigem Risiko)
- keine Gesundheitsmaßnahmen erforderlich
= Gruppe orange (Land mit mäßigem Risiko)
- Vorweisen eines ausgefüllten medizinischen Fragebogens (online erhältlich)
- Vorweisen eines PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abflug bzw. 120 Stunden vor Ankunft (Landweg/Fähre) abgenommen wurde und der negativ sein muß
- müssen 14 Tage in Quarantäne, und zwar
-- in ein Hotel oder
-- in ihre Wohnung
Bei Quarantäne in einem Hotel müssen sie die Hotelbusse vom Flughafen aus benutzen; sie dürfen an geführten Touren teilnehmen. Nach 6 Tagen können sie - auf eigene Kosten - einen PCR-Test durchführen lassen, fällt dieser negativ aus, endet die Quarantäne.
= Gruppe rot (Land mit hohem Risiko), in dieser Gruppe können KEINE Touristen sein
- Vorweisen eines PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abflug bzw. 120 Stunden vor Ankunft abgenommen wurde und der negativ sein muß
- 7 Tage Quarantäne in einem Quarantänezentrum auf eigene Kosten, danach kostenloser PCR-Test, fällt der negativ aus, dürfen sie in ihre tunesische Wohnung und müssen dort weitere 7 Tage Selbstisolation halten.
Obwohl noch immer einige Fragen offenbleiben (z.B.: welche Länder gehören zu den einzelnen Farbgruppen, wann ist der Fragebogen online erhältlich, warum dürfen Personen in Quarantäne und ohne Quarantäne sich mischen -bei geführten Touren oder im Hotel-,warum muß man per Hotelbus ins Hotel fahren, kann sich aber mit anderen Verkehrsmitteln in die eigene Wohnung begeben), sollte dies zumindest in groben Zügen schon einmal eine Planung eines Urlaubes grundsätzlich ermöglichen.
Was Touristen (und tunesische Heimaturlauber) aus Deutschland betrifft, so ist zudem zu beachten, daß derzeit jeder Rückkehrer aus Tunesien in wahrscheinlich allen Bundesländern nach Landesregeln eine 14tägige Quarantäne einhalten muß.
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Individualreisen sind demnach nur möglich, wenn Deutschland in die „grüne“ Gruppe einsortiert wird. Aus meiner Sicht wäre eine weitere Frage offen: Wie oft wird die Ein- bzw. Umgruppierung der Länder erfolgen?
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Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Soweit ich das auf der aktuellen Liste des RKI erkennen kann, wurde Tunesien bisher nicht als Risikogebiet eingestuft.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html
Die Einreisebestimmungen der Bundesländer bzgl. der Quarantäne sind dann nochmal eine andere Sache.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html
Die Einreisebestimmungen der Bundesländer bzgl. der Quarantäne sind dann nochmal eine andere Sache.
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
PS: Langsam wird es mir zu bunt.
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Covid-19 Tunesien: Klassifizierung der Länder nach Risikograd
25. Juni 2020, 08:19 Uhr
Das Gesundheitsministerium veröffentlichte auf seiner offiziellen Seite am Donnerstag, den 25. Juni 2020, die Listen,
in denen die Länder nach dem Risiko der Ausbreitung von Covid-19 klassifiziert sind.
In dieser Veröffentlichung findet sich Deutschland in der grünen Liste wieder.
https://www.mosaiquefm.net/fr/actualite ... -de-risque
25. Juni 2020, 08:19 Uhr
Das Gesundheitsministerium veröffentlichte auf seiner offiziellen Seite am Donnerstag, den 25. Juni 2020, die Listen,
in denen die Länder nach dem Risiko der Ausbreitung von Covid-19 klassifiziert sind.
In dieser Veröffentlichung findet sich Deutschland in der grünen Liste wieder.
https://www.mosaiquefm.net/fr/actualite ... -de-risque
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Nicht vom RKI, doch das RKI trifft ja keine Aussage über Reisewarnungen, das tut eben nur das Innenministerium in Deutschland.Beteigeuze hat geschrieben: ↑2020-06-25, 05:20 Soweit ich das auf der aktuellen Liste des RKI erkennen kann, wurde Tunesien bisher nicht als Risikogebiet eingestuft.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html
Die Einreisebestimmungen der Bundesländer bzgl. der Quarantäne sind dann nochmal eine andere Sache.
Insofern ist, was Reisen betrifft, nur die Liste des Innenministeriums relevant (auch für Reiseveranstalter, Versicherungen, etc.) - und das richtet sich nicht nur nach Infektionsrisiko, sondern auch, wie ich es schon anmerkte, nach anderen Parametern, wie z.B. Qualität des Gesndheitswesens in einem Land.
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
In der grünen Ländergruppe sind, unter anderem: Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Italien, Dänemark, China, Estland, Finnland, Irland
In der orangen Länderguppe sind, unter anderen: Liechtenstein, Tschechei, Frankreich, Kanada, Ungarn, Polen, Spanien
Über die Einstufung einiger Länder (die Niederlande zum Beispiel ist weder in grün, noch in orange zu finden, müsste also zur roten Gruppe gehören, einige Länder in orange haben hohe Infektionsraten, etc.) kann man sicherlich trefflich streiten - doch das ist jetzt im Moment die offizielle Liste. Ob und wann Änderungen stattfinden können, ist mir nicht bekannt.
Hinweis: Diese Liste (siehe Link von Walter) scheint eine offizielle zu sein, die als Faksimile von Radio MosaiqueFM abgedruckt wurde - auf der Webseite des tunesischen Gesundheitsministeriums ist sie jedoch (Stand:jetzt) noch nicht zu finden.
Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Nun, Deutschland befindet sich in der grünen Gruppe, wie wir es jetzt wissen.
Doch - auch in der orangen Gruppe sind Individualreisen möglich, wenn man nämlich über eine Wohnung oder ein Hotelzimmer verfügt, man muß dann aber erst einmal eine Quarantäne einhalten (was z.B. für jemanden, der 3 Monate dort bleiben will, nur eine geringe Einschränkung darstellt).
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Re: Regeln für Einreise von Touristen ab 27.06.2020
Zitat aus obigem Link:
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen."
Das RKI zeigt die Liste nur an, erstellt wird sie von den Ministerien.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen."
Das RKI zeigt die Liste nur an, erstellt wird sie von den Ministerien.